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Das Selbstverständnis der Schulpsychologen
Schulpsychologen sind Diplom-Psychologen. Pädagogische Zusatzqualifikation ist häufig ein Lehramtsstudium mit 1. und 2. Staatsprüfung (in einigen Bundesländern Voraussetzung), oft haben sie auch eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Schulpsychologen unterstützen durch wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden der Psychologie die pädagogische Arbeit an den Schulen und fördern die Weiterentwicklung des Schulwesens. Sie verstehen sich als Mitgestalter eines Bildungs- und Ausbildungssystems, das der einzelnen Schule und den in ihr tätigen Menschen ein wirkungsvolles und persönlich erfülltes Schaffen ermöglichen soll und das zukünftigen Anforderungen durch rechtzeitige vorausschauende Gestaltung der Inhalte und Bedingungen schulischer Arbeit gerecht werden soll. Durch ständige eigene Fort- und Weiterbildung halten sich Schulpsychologen auf einem den Anforderungen ihrer Tätigkeit angemessenen Wissens- und Kompetenz-Niveau. Schulpsychologische Arbeit orientiert sich sowohl an Problemen, wie sie der Schulalltag aufwirft, als auch präventiv an der Gestaltung und Entwicklung von Schule. Es kann bei der schulpsychologischen Beratung um Ziele gehen, die eher auf einzelne Personen oder eher auf die Institution bezogen sind. Schulpsychologische Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe, sie will Ratsuchende darin unterstützen, auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Die Ziele der Beratung legt der Ratsuchende fest; Schulpsychologen unterstützen und begleiten ihn dabei, seinen Lösungsweg selbst zu finden. Psychologische Beratung ist immer freiwillig und kostenfrei, sie darf nicht erzwungen werden. Schulpsychologen haben genaue Kenntnis des "Systems Schule", sie sind aber weder einseitig der Schule verpflichtet, noch vertreten sie einseitig die Interessen von Eltern und Schülern. Ihre Neutralität gewährleistet die notwendige gegenseitige Offenheit für Veränderungen. Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.
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