Psychologische Diagnostik in der Schule
Grundsatzposition der Sektion Schulpsychologie im BDP
Die psychologische Diagnostik ist Bestandteil der pädagogisch-, klinisch- und schulbetriebspsychologischen Arbeit in der Schule. Die psychologische Diagnostik ist eine wichtige Tätigkeit der Schulpsychologie. Die angewandten Verfahren sind multimedial und multimethodisch im systemischen Kontext von Schule, Schüler und Elternhaus. Die schulpsychologische Diagnostik unterscheidet sich in Fragestellungen, Methoden und Instrumenten von der pädagogischen und von der schulärztlichen Diagnostik, die jeweils in der Verantwortung dieser Berufsgruppen liegt.
Eine Diagnostik ist dann psychologisch, wenn die Indikation und die Instrumentierung psychologisch theoretisch und praktisch begründet ist. Dieses kann per def. nur der Diplompsychologe/Schulpsychologe bzw. die – psychologin entscheiden, der bzw. die auch die Verantwortung für das notwendige Qualitätsmanagement (Struktur, Prozess und Effekt) hat. Dieses gilt natürlich auch für die Schulung der nichtpsychologischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie für die Information der Öffentlichkeit und insbesondere der konkreten und potentiellen Klienten aus den Schulbereich. Praktisch kann dieses zum Zwecke der Abgrenzung u.a. von der pädagogischen Diagnostik durch eine Positiv- oder Negativliste der Verfahren erreicht werden.
1. Aktueller Stand Die schulpsychologische Diagnostik bezieht sich vor allem auf das Potential und die Performanz der Kognitionen und der Emotionen von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Lehrkräften sowie auf die Struktur und die Interaktion von schul- und erziehungsrelevanten Systemen. Der Umfang der schulpsychologischen Diagnostik ist erheblich. Circa 15oo praktizierende Schulpsychologen und Schulpsychologinnen in der Bundesrepublik Deutschland führen bei zurzeit durchschnittlich 60 bis 100 Fällen im Jahr etwa 120.000 Untersuchungen bei entsprechendem Einsatz von Tests durch. Im Schulsystem werden z.Zt. psychologische Tests auch von Sonderpädagogen, Beratungslehrkräfte, Sozialpädagogen und Schulärzten eingesetzt. Außerhalb der Schule ( aber mit schulischer Wirksamkeit ) werden psychologische Diagnosen unter Verwendung von Tests durch Diplom-Psychologen, Kinderärzte, Kinder-und Jugendpsychiater und Pädagogen erstellt.
Innerhalb des Schulsystems ist die Anwendung psychologischer Tests im Rahmen pädagogischer und psychologischer Diagnostik hinsichtlich der Zustimmung zum Einsatz bzw. der Mitwirkungsverpflichtung durch länderspezifische Gesetze und Erlasse formal geregelt. Der Einsatz psychologischer Diagnostikinstrumente ist nicht explizit auf Schulpsychologen begrenzt.
Der Runde Tisch Diagnostik des BDP (am 15.06.2001, siehe Report Psychologie 26; 8/2001 S. 448) bestätigte grundsätzlich die auch im Schulbereich vorliegende Problematik: die psychologische Diagnostik wird in einem großen Umfang von Nicht-Psychologen ausgeübt. Diese Situation ist mit Bezug auf die Qualitätsansprüche sowohl aus der Sicht der Klienten als auch aus fachpsychologischer Perspektive problematisch und für den Schulbereich von der Sektion Schulpsychologie so nicht akzeptierbar, denn die Sektion hat u.a. die Aufgabe im Rahmen des BDP die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder umfassend zu vertreten, die wissenschaftliche Psychologie in Theorie und Praxis zu fördern und über den BDP hinaus die Interessen der betroffenen Personen zu schützen und möglichen Schaden abzuwenden ( siehe auch Standards für pädagogisches und psychologisches Testen-Supplementum 1/1998 der Diagnostica. Hg. Häcker; Leutner; Amelang. APA –Standards, bestätigt durch eine Vereinbarung von BDP, DGPs, Hogrefe, Schuhfried und Swets).
2. Die anzustrebende Situation Allgemein gilt: die schulpsychologische Diagnostik ist mehr als die Anwendung psychologischer Tests und es gibt keine psychologische Diagnostik in der Schule ohne Schulpsychologie. Diagnostische Instrumente wie z.B. Tests im Rahmen psychologischer Diagnostik werden nur von Dipl.-PsychologInnen/SchulpsychologInnen sowie deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingesetzt. Die Indikation stellt und verantwortet der Schulpsychologe bzw. die Schulpsychologin, die Durchführung kann (bei gesicherter Kompetenz des Personals durch Qualifizierung, Fortbildung, fachlicher Betreuung und Supervision) delegiert werden, das diagnostische Urteil ist dann wieder Aufgabe des Schulpsychologen bzw. der -psychologin; dieses Urteil geht ggf. in eine Gesamtdiagnose ein.
3. Konsequenzen für die Schulpsychologie und andere Berufsgruppen Aus dieser Argumentation ergibt sich, dass Pädagogen und Pädagoginnen, Sonderpädagogen und -pädagoginnen, Beratungslehrkräfte, Sozialpädagogen und –innen sowie Schulärzte und -ärztinnen nicht eigenverantwortlich psychologisch diagnostizieren und nicht eigenverantwortlich psychologische Instrumente einsetzen. Aus praktischen Gründen können qualifizierte Nicht-Psychologen (vor allem Sonderpädagogen und –pädagoginnen oder Beratungslehrkräfte sowie schulpsychologische Assistenzkräfte) psychologische Diagnostik und Tests im Status des schulpsychologischen Mitarbeiters und/oder im Delegationsverfahren durchführen und einsetzen. Die Gesamtverantwortung verbleibt bei der Schulpsychologie. Zur Gewährleistung qualitativ angemessener psychodiagnostischer Leistungen erfordert dieses einen quantitativen Ausbau schulpsychologischen Personals; die vorhandene Personalkapazität des Schulsystems wird konsequent genutzt.
Die Schulbehörden werden u.a. besonders in justiziabel relevanten Fällen (z.B. Überweisungen in die Sonderschule) darauf achten müssen, dass nicht der Einsatz psychologischer Diagnoseinstrumente durch Nichtschulpsychologen oder-psychologinnen erfolgreiche Widersprüche durch Eltern gegen Entscheidungen der Schulbehörde provoziert.
Die Schulpsychologen und -psychologinnen werden innerhalb des Schulwesens und gegenüber den Eltern entsprechend informieren und argumentieren.
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